Steuern

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Steuermeßbeträge für die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer in der Gemeinde Rheinmünster.

Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze)

Steuerart Hebesatz
Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaft)
320 v.H.
Grundsteuer B
(Grundstücke)
320 v.H.
Gewerbesteuer 345 v.H.

 

Hundesteuer

Hundehaltung Steuerbetrag
für die Haltung eines Hund bzw. den Ersthund (pro Jahr/Hund) 80,00 Euro
für jeden weiteren Hund (pro Jahr/Hund) 160,00 Euro
für jeden Kampfhund / gefährlichen Hund (pro Jahr/Hund) 500,00 Euro
für jeden Zwinger (pro Jahr/Zwinger) 240,00 Euro

 

Vergnügungssteuer

Steuergegenstand Steuerbetrag
für Geräte mit Gewinnmöglichkeit der elektronisch gezählten Bruttokasse,
mindestens
18,5%
180,00 Euro
für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
- aufgestellt in einer Spielhalle
- aufgestellt an einem sonstigen Ort

150,00 Euro
50,00 Euro