Steuern
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Steuermeßbeträge für die Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer in der Gemeinde Rheinmünster.
Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze)
Steuerart | Hebesatz |
---|---|
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) |
320 v.H. |
Grundsteuer B (Grundstücke) |
320 v.H. |
Gewerbesteuer | 345 v.H. |
Hundesteuer
Hundehaltung | Steuerbetrag |
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für die Haltung eines Hund bzw. den Ersthund (pro Jahr/Hund) | 80,00 Euro |
für jeden weiteren Hund (pro Jahr/Hund) | 160,00 Euro |
für jeden Kampfhund / gefährlichen Hund (pro Jahr/Hund) | 500,00 Euro |
für jeden Zwinger (pro Jahr/Zwinger) | 240,00 Euro |
Vergnügungssteuer
Steuergegenstand | Steuerbetrag |
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für Geräte mit Gewinnmöglichkeit der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens |
18,5% 180,00 Euro |
für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit - aufgestellt in einer Spielhalle - aufgestellt an einem sonstigen Ort |
150,00 Euro 50,00 Euro |